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Fluggesellschaften können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch bei wilden Streiks verpflichtet sein, Entschädigungen an Fluggäste zahlen, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag. Zwei Bedingungen müssten erfüllt sein, unter denen die Fluglinien von der Erstattungspflicht befreit werden könnten.