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Steuerpflichtige haben 2021 bis zum 31. Juli Zeit, ihre Steuererklärung für das Vorjahr abzugeben. In der Vergangenheit mussten die Unterlagen Ende Mai beim Finanzamt vorliegen. Wer es trotz dieser zweimonatigen Fristverlängerung nicht rechtzeitig schafft, muss mit Verspätungszuschlägen oder gar mit einer Steuerschätzung rechnen. Das erklärt ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.Von FOCUS-Online-Experte Tobias Klingelhöfer

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