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Frage:Sind Vermieter von Einrichtungen und gewerblichen Räumen nicht eigentlich auch Unternehmer, sodass sie ihre Anlagen regelmäßig kontrollieren müssten?

Antwort:Der erste Teil der Frage ist eindeutig zu bejahen, da der Vermieter ein Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) [1] ist. Der Gesetzgeber sagt: „Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“

Bezogen auf den zweiten Teil der Frage wird die von dem Anfragenden abgeleitete Schlussfolgerung vom BGH (Bundesgerichtshof) nicht geteilt.

In seiner Entscheidung vom 15.10.2008 AZ VIII ZR 321/07 [2], stellt der BGB bezogen auf die gesetzlichen Pflichten eines Vermieters fest: „Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.“

Worum ging es in diesem Rechtsstreit? Der Eigentümer und Vermieter eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit jeweils separaten „Ein-Zimmer-Appartements“, die ihrerseits über eine […]

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