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Frage:Sind Sicherungsautomaten der Charakteristik „H“ zwingend auszutauschen, auch wenn die Anlage nicht geändert oder erweitert wird? Gibt es eine Austauschpflicht? Ist es beispielsweise bei einem E-Check ausreichend, den Einsatz dieser Sicherungsautomaten als Mangel aufzuführen? Muss bei einer wiederkehrenden Prüfung (Prüfprotokoll) der Kurzschlussstrom (z. B. B16-Automat) gemessen werden, auch wenn ein RCD (0,03A) verbaut ist.

Antwort:Sicherungsautomaten der Charakteristik H waren seit den 1930er Jahren im Einsatz und sind erst ab Juni 1978 durch die Charakteristiken B/C/D ersetzt worden. Bis Anfang der 1980er Jahre durften „H“-Automaten noch in Anlagen verwendet werden. Entsprechend sind die jüngsten Vertreter schon mindestens 35 Jahre alt.Im Rahmen einer Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100 soll der Prüfer vor Ort feststellen und bestätigen, dass die Anlage bei bestimmungsgemäßer Verwendung bis zur nächsten Prüfung nicht gefährlich wird. Voraussetzung ist, dass die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damals gütigen VDE-Normen entsprochen hat und die Prüfprotokolle der letzten Prüfung vorliegen.Die Bewertung, ob […]

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