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Wichtiges Immobilien-Urteil des Amtsgerichts München: Eigentümer dürfen die Wohnung fristlos kündigen, wenn übellaunige Mieter den Hausfrieden massiv stören. Im konkreten Fall hatte ein 70-Jähriger seine Mitbewohner regelmäßig mit Schimpf- und Hasstiraden überzogen und damit große Ängste ausgelöst. Damit ist nun Schluss. Der Krawall-Rentner muss seine Sachen packen. Sofort.Von FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer

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