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Sind digitale Server- und Cloud-Leistungen, die US-Anbieter über ihre europäischen Tochtergesellschaften erbringen, trotzdem als unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten zu werten? Eine Entscheidung im Zusammenhang des Vergaberechts gibt jetzt eine Richtung zur Klärung dieser strittigen Frage vor.