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Die Frage der Strafbarkeit der weiblichen Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat ist immer noch ungeklärt. Am Donnerstag kehrten zwei Frauen aus dem Irak mit Polizeibegleitung nach Deutschland zurück. Doch zu Festnahmen kam es nicht – die Haftbefehle wurden wegen der unklaren Rechtslage nicht bewilligt. Dabei wollen die Behörden an den IS-Frauen ein Exempel statuieren.

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