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Die in Aussicht gestellte gesetzliche Rente genügt Ihnen und außerdem haben Sie privat vorgesorgt? Achtung! Von den berechneten Rentenansprüchen kommt nur ein Teil auch bei Ihnen an. Krankenkasse und Finanzamt halten bei Rentnern vorher die Hand auf.Von FOCUS-Online-Redakteur Melchior Poppe

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