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Frage:Bei der Wartung einer Bahnsteigbeleuchtung haben wir festgestellt, dass aus der Verteilung ein Kabel NYY-O, abgesichert durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), auf eine Abzweigdose geführt wurde. Von dieser Abzweigdose aus werden mit einem Kabel NYY-J mehrere SKII-Leuchten angeschlossen. Für mich stellt sich nun die Frage, nach welcher Norm ich mich richten muss, da sich die Aussagen zum Mitführen des Schutzleiters in der Ril 954.0107 der Deutschen Bahn von den aktuellen VDE-Bestimmungen unterscheiden?

 
 
Antwort:

Vorweg. Auf die vom Anfragenden zitierte Ril 954.0107 habe ich leider keinen Zugriff. Ich gehe aber davon aus, dass dem Anfragenden ein gültiges Bahn-Regelwerk vorliegt. Wichtig aber wäre nicht nur das Ausgabedatum von Ril 954.0107 zu kennen, sondern auch den Zeitpunkt der Errichtung der Beleuchtungsanlage.

Fakt ist, dass sich bezüglich des Mitführens eines Schutzleiters zu Betriebsmitteln/Verbrauchsmitteln der Schutzklasse II bzw. Betriebsmitteln/Verbrauchsmitteln mit doppelter oder verstärkter Isolierung bereits in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 [1] eine gravierende Änderung ergeben hat. Auch wenn […]

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