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Wer seinen Wagen nach Auslaufen des Leasing-Vertrages zurückgibt, kann eine böse Überraschung erleben: Angebliche Schäden werden in Rechnung gestellt. Auch bei Mietwagen droht das. Wie kann man sich gegen Ansprüche wehren, die man für ungerechtfertigt hält?Von FOCUS-Online-Experte Marco Rogert

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