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Frage:Muss die befähigte Person, die ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf deren elektrische Sicherheit prüft, jede aktuelle Produktnorm jedes elektrischen Arbeitsmittels kennen? Ich sehe besonders Probleme bei älteren Geräten, die nach damaligen Produktnormen hergestellt wurden und nicht den aktuellen Forderungen an die Sicherheit der Arbeitsmittel entsprechen. Ich möchte das Beispiel „Winkelschleifer“ anführen. Heute enthält die dafür entsprechende Norm Anforderungen für einen Wiederanlaufschutz. Sicherlich gibt es aber in Betrieben noch alte Winkelschleifer, die dieser Norm nicht entsprechen und weiterhin genutzt werden. Wer ist bei einem geprüften elektrischen Gerät für die fehlende Sicherheit nach Stand der Technik verantwortlich? Wer haftet im Schadenfall?

Antwort:Diese Frage wird in vielen meiner Seminare gestellt. Ich lese dann aus der TRBS 1203 [1] einen Teil des Abschnitts 2.3 vor: „Die befähigte Person muss über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten. Sie muss mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und […]

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