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Am 25. Mai treten die letzten Paragraphen des 2017 beschlossenen neuen Gesetztes zur Fluggastdatenspeicherung in Kraft. Airlines müssen künftig viele Daten ihrer Passagiere unaufgefordert an das Bundeskriminalamt melden. Wir erklären, welche genau das sind und wie sie verwendet werden.

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