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Der in der Schweiz verurteilte “Gotthard-Raser” muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hierzulande nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Grund sei, dass es sich bei einem Tempoverstoß in Deutschland nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit handele.

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