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Arbeitsauftrag. Im Unterboden vor einer Schaltschrankreihe mussten Kabel auf einer Pritsche verlegt werden. Der Monteur einer Fremdfirma sollte die Verlegearbeiten im spannungsfreien Zustand durchführen. Dazu mussten nur die Bodenplatten aufgedeckt werden, ohne die Schaltschränke öffnen zu müssen. Das eigentliche Anklemmen war in der folgenden Woche durch Monteure der eigenen Firma vorgesehen.
Unfallhergang. Der Fremdmonteur betrat in den Nachmittagsstunden allein das Werksgelände. Die Örtlichkeiten waren ihm durch jahrelange Tätigkeiten bereits gut bekannt. Da der Unfall tödlich verlief und kein Zeuge anwesend war, kann der Unfallhergang nur vermutet werden. Der Monteur verlegte entgegen den Anweisungen das Kabel nicht im Unterboden vor den Schaltschränken, sondern unterhalb der Schränke. Dazu hatte er auch die nicht freigeschalteten Schaltschränke geöffnet (Bild). Um besser an ein eingeschobenes Kabel zu gelangen, waren auch die zusätzlichen Abdeckungen im Schaltschrank abgenommen worden. Nun versuchte er an der ungeschützten Anlage, mit einem angewinkelten Zollstock unterhalb eines Schaltschrankes das Kabel zu angeln. […]