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In der Praxis findet man noch immer Maschinen und Anlagen vor, die keine CE-Kennzeichnung aufweisen, aber nach EG-Maschinenrichtlinie seit dem 1. Januar 1995 eine Kennzeichnung haben müssten. Seit diesem Datum regelt die EG-Maschinenrichtlinie das Inverkehrbringen, den Import von Maschine aus Drittstaaten und die Inbetriebnahme eindeutig. Fraglich ist also, ob diese Maschinen ohne CE-Kennzeichnung nach der Definition der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sicher sind und sicher betrieben werden können.

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