PlatinTimes: Aktuelle Beiträge

Frage:Wir haben für uns bei einem internationalen Unternehmen eine Maschine zur Ölreinigung bestellt und erhalten. Im Rahmen einer ersten Prüfung sind mir als vEFK gravierende Mängel an der Maschine aufgefallen, die im schlimmsten Fall sogar zu Sach- und Personenschäden führen können. Die Maschine besitzt kein CE-Kennzeichen und wird nun infolge meiner Beanstandungen vom Hersteller/Importeur wieder abgeholt. Bin ich dazu verpflichtet, solch schwerwiegenden Mängel einer Behörde anzuzeigen, um zu verhindern, dass solche Produkte doch noch auf den Markt gelangen? Wie muss ich mich verhalten?

 
Antwort:Die CE-Kennzeichnung (CE ist die Abkürzung für „Communautés européenes“ = „Europäische Gemeinschaft“) stellt, vereinfacht gesagt, eine Selbsterklärung des Herstellers dar, dass sein Produkt das „CE-Prüfungsverfahren“ durchlaufen hat und den rechtlichen Bestimmungen der EU entspricht. Das CE-Kennzeichen ist somit keine behördliche/amtliche Zertifizierung oder dergleichen. Hat der Hersteller sein Produkt mit dem CE-Kennzeichen versehen, wird unterstellt, dass das Produkt den jeweils einschlägigen Sicherheitsbestimmungen entspricht und infolgedessen in den freien Warenverkehr […]

Artikel lesen

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

PlatinTimes: Weitere Artikel