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Flugreisende haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgekippten heißen Kaffee Anspruch auf Entschädigung. Fluggesellschaften müssten demnach haften, wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht hätten. Das befanden die Richter am Donnerstag.

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