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„Zwar konnten sich die herkömmlichen Industrie- und Wirtschaftslobbyverbände mit ihren Forderungen zur Abschwächung des Lieferkettengesetzes teilweise durchsetzen. Dennoch ist die Verabschiedung des Gesetzes ein absolut wichtiger Schritt in die richtige Richtung – hin zu mehr sozialer und ökologischer Verantwortung in der Lieferkette,“ resümiert Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft.

Bis zuletzt haben sich Lobbygruppen wie der BDI, BDA und DIHK gegen das Lieferkettengesetz ausgesprochen. Auf Bestreben des Wirtschaftsministeriums wurde die zivilrechtliche Haftung nun vollkommen ausgeschlossen. Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht und BNW-Vorstand ordnet ein: „Der Kompromiss zum Lieferkettengesetz mit dem Ausschluss zivilrechtlicher Haftung hat einen faden Beigeschmack. Zwar ist eine Haftung deutscher Firmen im Ausland durch das BGB vorgegeben, doch nur in seltenen Fällen werden die Betroffenen dieses Recht wahrnehmen. Eine explizite Erwähnung im Gesetz hätte deutlich mehr Wirkung gezeigt.“

Was Unternehmen ab 2023 für die Einhaltung von Menschenrechten tun müssenDas ab 2023 in Kraft tretende Lieferkettengesetz wird zunächst für […]

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