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Nicht nur Staat, Wirtschaft und Hochschulen verfügen über künstliche Intelligenz (KI), sondern auch Geheimdienste, Kriminelle und Terroristen – etwa um ihre Opfer zu bestehlen, zu erpressen oder Terror zu verbreiten. Die DSGVO verlangt den Nachweis, dass und wie hohe Risiken begrenzt wurden. Vor allem „innovative“ Jungunternehmen und Hochschulausgründungen müssen überlegen, ob sie das leisten können.

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