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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt in zwei Entscheidungen den bisherigen Corona-Kurs von Bund und Ländern für legitim. Einerseits sei es zulässig, jüngere Menschen zu beschränken, um Risikogruppen eine stärkere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Andererseits seien Bund und Länder nicht zu einem Lockdown verpflichtet, um Älteren den maximalen Schutz zu ermöglichen.