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Mitten in die Diskussion um explodierende Mietpreise und akute Wohnungsnot in Großstädten platzt ein bemerkenswertes Urteil des Amtsgerichts München: Ein Rentner, der nach 44 Jahren ausziehen sollte, darf in seiner Wohnung bleiben. Und das, obwohl die Eigenbedarfs-Kündigung der Vermieterin absolut berechtigt ist!Von FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer

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