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Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm, das wegen der Coronakrise aufgesetzt wurde, sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu drei Millionen Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.
Neues zusätzliches KfW-Sonderprogramm wegen Coronakrise aufgesetzt
Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 % bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Die verbesserten Bedingungen werden durch das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.
Sowohl die KfW als auch das BMWi liefern weitere Informationen darüber.
Dank an Sicherheitsdienstleister
Die ASW Norddeutschland schließt sich außerdem der Danksagung des BDSW an alle Sicherheitsmitarbeiter an. Der personalintensiven Sicherheitswirtschaft brächen derzeit flächendeckend Aufträge weg, Unternehmenswerke schlössen, Veranstaltungen fänden nicht mehr statt, so Alexander […]

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