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Frage:

In der technischen Gebäudeausrüstung bei gewerblich genutzten Bauten werden mitunter die elektrischen Betriebsmittel (Schalter/Steckdosen) mit den jeweiligen Stromkreis-Nummern gekennzeichnet, wofür die Gerätehersteller Abdeckrahmen mit Beschriftungsfeld vorhalten. Basiert diese Kennzeichnung ausschließlich auf den Wünschen des Bauherrn oder Elektroplaners, oder ist sie ebenfalls in unseren Normen und Vorschriften fundamentiert?

Antwort:

Diesbezügliche Fragen werden immer wieder an mich herangetragen. Fakt ist, dass in den relevanten Normen wie DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] und DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718) [2] hierzu keine klaren Vorgaben enthalten sind.

Im Abschnitt 514.1 von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] ist lediglich folgendes festgelegt: „Schilder oder andere geeignete Kennzeichen müssen vorgesehen werden, um den Zweck eines Schalt- oder Steuergeräts zu erkennen, es sei denn, dass es eine Möglichkeit zur Verwechslung nicht gibt.

Wenn das Funktionieren von Schalt- und Steuergeräten vom Bedienenden nicht beobachtet werden kann und wenn sich hieraus eine Gefahr ergeben kann, muss eine geeignete Anzeige, die, soweit anwendbar, mit […]

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