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Wer in einem Minijob beschäftigt ist, hat keinen Anspruch auf Krankengeld. Denn Minijobber zahlen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Ein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung in den ersten Wochen bei einer langen Krankheit besteht aber.Von FOCUS-Online-Experte Frank Frommholz

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