PlatinTimes: Aktuelle Beiträge

Wer seinen Internet- oder Kabelfernsehanschluss kündigt, weil er umzieht, darf das erst nach dem Umzug – und nicht vorher. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

PlatinTimes: Weitere Artikel