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Der Katalog zur Konkretisierung der Anforderungen des § 8a Absatz 1 BSIG bietet Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreibern) und Auditoren eine Hilfestellung für eine sachgerechte Prüfung der eingesetzten Sicherheitsvorkehrungen zur Erbringung der geforderten Nachweise gemäß § 8a Absatz 3 BSIG.

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