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In Niedersachsen dürfen 65 minderjährige Flüchtlinge im schulpflichtigen Alter, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, nicht am allgemeinen Schulunterricht teilnehmen. 60 der Kinder kommen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern. Das reicht, um ihnen keinen normalen Schulbesuch zuzugestehen.

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