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Frage: In fast allen Bereichen des Bausektors können halogenfreie Kabel problemlos eingesetzt werden. Wie verhält es sich bei der Verlegung im Erdreich? Ich finde hier eine Vielzahl widersprüchlicher Angaben.
Antwort: Festlegungen zu halogenfreien Kabeln vom Typ „N2X..“ gibt es im Teil 5-G von DIN VDE 0276-604 (VDE 0276-604) [1]. Laut informativen Anhang A, Abschnitt A.3.1 von DIN VDE 0276-604 (VDE 0276-204) [1] dürfen solche Kabel nur in Innenräumen, in Luft oder in Beton verlegt werden, wobei eine direkte Verlegung in Erde oder in Wasser nicht vorgesehen bzw. nicht zulässig ist.
Die Aussagen einiger Hersteller, dass solche Kabel in Rohren im Erreich verlegt werden dürfen, ist in der Norm nicht enthalten. Vermutlich basieren solche Aussagen auf Abschnitt 521.10.4 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [2], wo festgelegt ist, dass z. B. Mantelleitungen (NYM) auf kurzen Strecken (max. 5 m) im Erdreich verlegt werden dürfen, wenn sie auswechselbar sind und das Eindringen von Flüssigkeiten […]