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Offensichtlich relativ unbemerkt oder unterbewertet von den Akteuren, die mit Haartrocknern zu tun haben, wurde am 21. November 2019 auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetztes (ProdSG, [1]) eine Verfügung des Ausschusses für Produktsicherheit (AfPS, [2]) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu einer Spezifikation bei der Vergabe des „GS“-Zeichens für Haartrockner durch befugte Prüfstellen erlassen, die mit Wirkung 01. 01. 2020 angewendet werden muss (Bild).

Beginn einer Revolution 
im Sicherheitsdenken (?)
Obwohl nach Kenntnis des Autors sowohl DIN, DKE, ZVEI als auch Verbraucherschutzorganisationen in diesem Gremium vertreten sind [2], waren seitdem keine offiziellen Aktivitäten spürbar, diese Vorgabe umzusetzen.

Auf gängigen Testseiten für Haartrockner wird dazu nichts erzählt und der Bereich der Normung oder der VDE-Ausschuss Sicherheits- und Unfallforschung (SUF, [3]) wurde erst durch die zufällige Kenntnis des Autors von diesem Dokument Mitte Mai 2020 darauf aufmerksam. Und das, obwohl es sich, wenn die dort enthaltenen Forderungen umgesetzt werden, auch um den Beginn einer […]

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