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Jeder Gewerbetreibende hat es: ein Geschäftskonto bei einer Bank. Ob Fliesenleger, Rechtsanwalt oder eben Blockchain-Start-up, das Geschäftskonto ist eines der ersten Dinge, auf die es bei einer Unternehmensgründung ankommt. Was beim Fliesenleger oder Rechtsanwalt ein trivialer Verwaltungsvorgang ist, ist bei Unternehmen, die einen ICO durchführen, eine Herkulesaufgabe. Schließlich bedarf es einer Bank, die sich bereit erklärt, mit einem ICO eine Geschäftsbeziehung einzugehen. Bislang kam dafür nur eine Bank in Deutschland in Frage: die Volksbank Mittweida eG. Warum das so ist und was Banken tun können, um ICOs ein Konto anbieten zu können, haben wir im Gespräch mit Thomas Otto und Florian Uhl von der Volksbank Mittweida eG herausgefunden.

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