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Syrischen Wehrdienstverweigerern ist nach einem Gerichtsurteil aufgrund drohender politischer Verfolgung in ihrer Heimat der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen. Zu dieser Entscheidung kam der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Urteilen.

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