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Ist ein Verwandter durch einen Unfall oder andere Schicksalsschläge schwerstbehindert, hat er besondere Ansprüche auf Pflege. Wenn er durch einen Gutachter in den Pflegegrad 5 eingestuft wird, befindet er sich im höchsten Pflegegrad. FOCUS Online informiert Sie über den Pflegegrad 5.

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