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Der Bundestag wird das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zeitnah beschließen. Dabei gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken – und die Betroffenen müssen entschädigt werden. Von FOCUS-Online-Experte Christian Steinpichler

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