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Frage:Für den Einbau in ein Server-Rack hatte ich eine ortsveränderliche USV eines namhaften Herstellers vorgesehen. Dabei sind mir mehrere Ungereimtheiten in der Konzeption dieses Gerätes aufgefallen, die der Hersteller für mich leider nicht klären möchte (es handelt sich dabei NICHT um den Hersteller der abgebildeten USV, Anm. d. Red.).
Antwort:Seit dem 1. Juni 2007 gilt für den Personenschutz, dass für alle Steckdosen in Wechselspannungssystemen, die durch die Benutzung von Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzweinrichtungen (RCDs) vorgesehen werden muss. Alle unsere betreffenden Endstromkreise genügen den Anforderung bezüglich Personenschutz entsprechend. Für den fehlerfreien Betrieb von Geräten, die sich im Sekundärkreis einer USV befinden, ist die Personensicherheit gewährleistet. Für den Fall eines unzulässig hohen Fehlerstroms wird der RCD vor der USV die Zuleitung trennen. Aufgrund der USV wird diese Trennung wunschgemäß auf der Abgangsseite aber nicht wirksam! Im Fall einer Übernahme der Stromversorgung durch die USV kann […]