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Fall in Rheinland-Pfalz – Sicherheitsdienst hätte gefährlichen Abschiebehäftling nicht an Flucht hindern dürfen
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Fall in Rheinland-Pfalz – Sicherheitsdienst hätte gefährlichen Abschiebehäftling nicht an Flucht hindern dürfen
Ein gefährlicher, mehrfach geflüchteter Mann sollte aus Rheinland-Pfalz abgeschoben werden. Überwacht wurde er von einem privaten Sicherheitsdienst – doch der Häftling konnte dennoch fliehen. Jetzt wird bekannt: Die Mitarbeiter hätten ihn gar nicht festhalten dürfen. Das Innenministerium hat Konsequenzen angekündigt.