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Wer lieber heute als morgen seinen Job an den Nagel hängen möchte, muss nicht die ordentliche Kündigung abwarten oder den Chef beleidigen und auf den sofortigen Rauswurf hoffen. Möglich ist auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Welche entscheidenden Folgen ein Aufhebungsvertrag für den ausscheidenden Beschäftigten hat, erklärt ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.Von FOCUS-Online-Experte Tobias Klingelhöfer