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Ein einwandfreier Zustand der Anlage muss daher auch vom Betreiber nach Übergabe durch den Errichter sichergestellt werden. Hierzu fordert der Gesetzgeber vom Unternehmer unter anderem die Bestellung oder Beauftragung einer externen Befähigten Person nach BetrSichV § 15/§ 16 oder die Einschaltung einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)

Segmentierung in Zonen
 nach Explosionsgefahr
In der Regel wird eine überwachungsbedürftige Anlage in verschiedene räumliche Bereiche – die sogenannten „Zonen“ eingeteilt. Die Klassifizierung des im jeweiligen räumlichen Bereich vorhandenen Explosionsrisikos erfolgt durch eine Einschätzung der Dauer und Häufigkeit des Auftretens der vorherrschenden Explosionsgefahr.

Zusätzlich wird nach der Zoneneinteilung eine Zuordnung der Betriebsmittel bezüglich der Gerätekategorie zu den jeweiligen Zonen entsprechend der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX 2014) erforderlich (z. B. elektrische und mechanische Betriebsmittel).

Alternativ kann auch eine Zuordnung der Betriebsmittel nach dem aus der VDE 0165-1 (2014-10, Explosionsgefährdete Bereiche)stammenden System der Geräteschutzniveaus (EPLs) erfolgen, bei dem ergänzend zum Zuordnungssystem der Richtlinie 2014/34/EU noch das zu erwartende Schadensausmaß bewertet wird und […]

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