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Unternehmen, die in der NIS 2 Richtlinie als Betreiber wesentlicher Dienste in bestimmten Sektoren eingestuft werden, müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und die zuständigen nationalen Behörden über schwerwiegende Vorkommnisse unterrichten. Dafür ist aber noch einiges zu tun. Wie gelingt die Umsetzung? Das Interview von Insider Research mit Hannes Steiner von Trend Micro liefert Antworten.

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