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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Verbote, in Belgien auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen, für rechtens befunden. In dem Land gilt seit Mitte 2011 ein Gesetz, das es untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt.