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Deutsche Gerichte müssen Strafbefehle gegebenenfalls in die Sprache des Empfängers übersetzen lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag im Fall eines niederländischen Autofahrers entschieden, den das Amtsgericht Düren wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.

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