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Um Streitigkeiten ums Erbe zu vermeiden, kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Zu seinen Aufgaben und Pflichten gehört es unter anderem, den Nachlass im Sinne des Erblassers zu verwalten und sich und sich um steuerliche Aspekte zu kümmern.Von FOCUS-Online-Expertin Gabriele Weintz

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