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Erst Mitte Januar hatten der Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass das Robert Koch-Institut die Geltungsdauer des Genesenenstatus festlegen darf. Das RKI setzte sie daraufhin von sechs auf drei Monate herab. Jetzt gibt es Streit darüber, wer die Hoheit über die Festlegung des Genesenenstatus haben sollte.

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