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Die Europäische Kommission hat mit der EU-Taxonomie-Verordnung eine umfangreiche Definition der Nachhaltigkeit geschaffen. Anhand von objektiven Kriterien wird dabei festgelegt, wann eine Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig eingestuft wird. Durch Veröffentlichungspflichten fördert die EU-Taxonomie Transparenz, hilft informierte Entscheidungen zu treffen und unterstützt Investoren und Finanzdienstleister dabei, den Fokus auf umweltfreundliche Investitionen zu richten.

Die Kriterien sind in einem Katalog aufgearbeitet und in sechs definierte Umweltziele gegliedert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeiden von Umweltverschmutzung sowie Schutz der Biodiversität. Die Berichtspflicht wird stufenweise von 2021 bis 2026 eingeführt und am Ende alle Bereiche der Wirtschaft direkt oder indirekt beeinflussen und nachhaltig prägen. In der ersten Stufe gilt die EU-Taxonomie für große börsennotierte Unternehmen und Anbieter von nachhaltigen Finanzprodukten und wird später auf weitere Unternehmen ausgeweitet.

Lenkung von Finanzströmen in Richtung nachhaltige Investitionen
In der Nachhaltigkeitsbewertung EU-Taxonomie muss sichergestellt sein, dass die notwendige Informationstiefe erreicht wird, um Kennzahlen für die Nachhaltigkeitsberichte […]

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