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Keine rote Linie für Raser, aber deutliche Worte vom höchsten deutschen Strafgericht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das deutschlandweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser aufgehoben, die nach einem illegalen nächtlichen Autorennen auf dem Kurfürstendamm einen Mann totgefahren hatten (4 StR 399/17).

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