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Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz sollen Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs festgelegt werden, die den europäischen Vorgaben entsprechen und sich aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie für Deutschland bis zum Jahr 2030 ergeben. Die öffentliche Hand soll mit gutem Beispiel vorangehen und konkrete Einsparvorgaben erfüllen. Das Gesetz definiert auch Effizienzstandards für Rechenzentren. Die wichtigsten sind:

1. Unternehmen mit großem Energiebedarf sind verpflichtet, ein Energie- und Umweltmanagement einzuführenDiese Regelung betrifft Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 15 GWh. Gefordert ist dabei auch die Erfassung von Energie- und Wärmemengen sowie die Identifizierung von Einsparmaßnahmen und Maßnahmen zur Abwärme-Rückgewinnung und -Nutzung. Unternehmen, die den Status mit einem entsprechenden Energieverbrauch bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erlangt haben, müssen bis zum Ablauf von 20 Monaten nach dem Inkrafttreten ein solches System einrichten. Unternehmen, die nach dem Inkrafttreten den Status erreichen, haben ebenfalls 20 Monate Zeit für die Einrichtung. Jene Unternehmen, die nachweisen können, dass sie ein Energie- […]

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