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Spätestens bis Silvester müssen in allen Häusern und Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert sein. Hierfür verantwortlich sind die Eigentümer. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam. Ist eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, sollte sich der Mieter jetzt an seinen Vermieter wenden. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie, muss er ebenfalls Raumwarnmelder anbringen. Die Pflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie Flure, die als Rettungsweg dienen.