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Frage:Was für ein Drehfeld muss ein Energieversorger bereitstellen? Welche Regelungen gibt es in Deutschland und welche Regelungen in Polen?

Antwort:Aus der Fragestellung des Anfragenden vermute ich, dass es sich darum handelt, ob das Drehfeld am Hausanschluss eines Netzbetreibers in den technischen Regelwerken verbindlich festgelegt ist. In Deutschland gibt es weder in den Technischen Anschlussbedingungen TAB der Netzbetreiber noch in den VDE-Normen und VDE-Anwendungsregeln als „Allgemein Anerkannten Regeln der Technik“ im Sinne des § 49 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) [1] hierzu konkrete Festlegungen.

Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen eines Netzbetreibers. In den TAB wird festgelegt, dass Hausanschlüsse für Kundenanlagen als Kabelanschlüsse über einen Drehstromanschluss an das öffentliche Niederspannungsnetz angeschlossen werden.

§ 7 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) [2] schreibt vor: „Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 Volt oder 230 Volt und bei Wechselstrom etwa 230 Volt. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz.“

In den TAB wird die Aussage zur Spannung konkretisiert: Die Nennspannung beträgt 230/400 […]

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