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Der Bundesrat hat den Abschuss von Wölfen erleichtert. Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Ende vergangenen Jahres gebilligte Gesetz, demzufolge Wölfe künftig auch dann schon abgeschossen werden können, wenn sie “ernste Schäden” für Nutztierhalter verursachen.

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