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Im Mai 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit dem TTDSG ein neues Datenschutzgesetz. Das Gesetz scheint auf den ersten Blick wenig Neues zu bieten, hat aber tatsächlich erhebliche Auswirkungen auf E-Mail-Dienstleister und Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern die Nutzung von Firmen-E-Mails für die private Kommunikation erlauben.

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