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Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – gilt als dritte Säule der Alterssicherung. Sie bietet den großen Vorteil, dass der Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge nicht versteuern muss. Allerdings weist die Betriebsrente auch einige Nachteile auf.Von Gastautor Ansgar Lager

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